Die ARGE Nister betreibt die praktische und ideelle Förderung des Programms LACHS 2020. An der Nister wird mit Erfolg der ehemals heimische Atlantische Lachs wiedereingebürgert.
Das Projekt ist Teil des im europäischen Rahmen durchgeführten Projekts LACHS 2020 (vorher LACHS 2000). Die Nister ist das erste rheinland-pfälzische Gewässer, in dem wieder eine natürliche Vermehrung des Lachses nachgewiesen werden konnte.
Die ARGE Nister betreibt die Vermittlung zwischen Gruppen mit unterschiedlichen Nutzungsinteressen (Landwirte, Angler, Kanuten, Wanderer, Grundbesitzer etc.)
Die ARGE Nister betreibt die Bepflanzung von Uferbereichen mit heimischen Pflanzen und die Sicherung der Ufer mit Ufergehölzen. Zur Einrichtung von Uferschutzstreifen zur Vermeidung von Viehtritt und zur Schaffung einer Pufferzone zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen werden die örtlichen Landwirte kontaktiert, um gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Zum Schutze der Anpflanzungen wird der Bisambestand reguliert und das Massenaufkommen nichtheimischer Pflanzen (Neophyten) bekämpft.
Die ARGE Nister betreibt Habitatverbesserungen wie das Anlegen von Biotopen, die Anbindung von Altarmen und Gräben sowie das Einbringen von Strukturelementen (Störsteine) zur Erhöhung der Strömungsdiversität und des Deckungsangebotes für Fische.
Die ARGE Nister betreibt Koordinierung und Optimierung von Besatzmaßnahmen zum Aufbau eines naturnahen Fischbestandes. Hierzu zählt auch der Betrieb zweier in Eigeniniative errichteter Bruthäuser für die Erbrütung von heimischen Forelleneiern und Lachseiern. Die Errichtung wurde mit Landesmitteln gefördert. Die Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung der Fischartengemeinschaft beinhaltet auch eine vorsichtige und wissenschaftlich begründete Besatzpolitik, in der ausschließlich heimische Fischarten gefördert werden.
Weiterhin beteiligt sich die ARGE Nister an Bestandserfassungen mittels Elektrofischerei, die im Rahmen des Lachsprogramms und des Kormoranmonitorings durchgeführt werden.
Die ARGE Nister betreibt Gewässerüberwachung zur Abwendung von Schadensereignissen jeder Art. Hierfür wurde ein Meldesystem eingerichtet, mit dem Einleitungen rasch erfasst werden und die zuständigen Stellen informiert werden können.
Aber auch die Einhaltung bestehender Vorschriften für die Wasserkraftwerksbetreiber, wie die erlaubten bautechnischen Gegebenheiten und die zu gewährleistenden Restwassermengen, gehören zu diesem Aufgabenbereich.