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Kormoran, Gewässergüte

Welchen Einfluss der Kormoran auf die Gewässergüte hat, ist hier auf dem Flyer noch einmal dargestellt.Das er 400-500gr Fisch am Tag  als Nahrung braucht wird auch nicht mehr wiederlegt , nur wo die für die Gewässergüte  wichtige Fische herkommen sollen , muss bei dem anhaltenden hohenBefischungsdruck durch den Kormoran in Frage gestellt werden.

Auch die Frage der Bürgermeisterin von Windeck in ihren Grußworten zu den   „Naturschutztagen an der Sieg “ im September 2019 , was ist eigentlich mit dem Gewässer los , als Kinder haben wir dort gebadet und Schwimmen gelernt ??????????

   Ein an der Nister erlegter Kormoran  am 17.10.2020

   Mageninhalt eines Kormarans ,erlegt am 20.10.2020 an der mittleren Wied

Ein Beispiel sei von Sieg an der Wisserbachmündung genannt wo vor 20 Jahren noch 3000  Laichbereite Nasen im Frühjahr erschienen, in 2020 konnten wir dort kaum noch 100 antreffen.Der Prädationsdruck durch den Kormoran lässt grüßen und auch der ökologische

Zustand der Sieg .            Sieg  im Sommer 2019/2020 in einem Abschnitt in dem die Gewässerspezifische Fischfauna fehlt.

Aus ökonomischer Sicht kann man die Meinung von einem anerkannten Ornithologen teilen, das Weissfische eine untergeordnete  Rolle spielen ,  aber aus ökologischer Sicht ist das eine grobe Fehleinschätzung. 

 Aus ökologischer Sicht fehlen nämlich die Weidegänger die bis in neunziger Jahre zu 95 % auch in der Sieg  die Massenfische waren,  siehe Doppelklick . :    Brücke mit

Umbau der Anlage zur Muschelzucht

Viele die bei der Arge Nister zu Gast waren kannten die Anlage der Arge Nister mit ihren typschen Rundbecken zur Zucht von Forellen und Lachsen. Nachdem aber die ökologische Bedeutung von vielen anderen aquatischen Arten für die Gewässergüte immer mehr in den Focus rückt , stellte sich die Frage wie geht es weiter . Nach langen und intensiven  Vorgesprächen mit dem Umweltminsterium  in Mainz hat man sich dann, dort entschlossen den Umbau  zufördern.

Bauplanung , Einvernehmen mit der Ortsgemeinde , Einvernehmen mit allen beteiligten Behörden , Baugenehmigung  und letztendlich der Bewilligungsbescheid sind Steine die erst aus dem Weg gerückt werden müssen . In diesem Projekt wurden sie nicht zu Stolpersteinen , und allen Beteiligten gilt Dank zu sagen. Damit begann dann die aktive Arbeit . Zielsetzung war im Mai 2020 die ersten jungen Bachmuscheln zu gewinnen, um Erfahrungen in der Anzucht zu bekommen. Brauchbare  fleissige Hände begannen Mitte November 2019 mit dem Abriss .

Umbauphase

Alte Anlage

Bericht der Artenschutzgruppe Thüringen

Titelbild : Kormoraneinflug an der Nister 19.10.2019 um 8:18 Uhr

Nach mündlicher Rücksprache und freundlicher Genehmigung von Martin Görner dürfen wir diesen Artikel auf unsere Homepage setzen.

Spannungsfeld zwischen Kormoran (Phalacrocorax carbo) und Ziel-stellungen    des  Artenschutzes
Martin Görner
Abstract: The increasing population of cormorants in Europe since 1990 caused conflicts between the aims of bird, fish
and biotope conservation issues.
The focus of this paper is on conservation of biodiversity. The aim is to preserve the inland populations of both cormorant
and fish. The fish species of the biotopes trout-, grayling- and barb-region are particularly affected.
Insights need to be attained to resolve species conservation problems.
Key words: Cormorant, Phalacrocorax carbo, population dynamics, predator, ecology, habitat, fishes, conservation

1. Einleitung
Spätestens seit 1980 hat der Kormoran (Phalacrocorax carbo sinensis) in seinem Brutbestand
europaweit erheblich zugenommen. Zu dieser Zeit haben die Vögel ihre Brutgebiete, und dies war neu, besonders im Binnenland, wie beispielsweise in Deutschland, ausgedehnt. Der Kormoran jagt von den Meeresküsten Europas bis nunmehr in Bächen, Flüssen und Seen des tiefen Binnenlandes, auch das ganze Jahr über. Mit der nachgewiesenen Abnahme von Fischen durch Kormorane in diesen Gewässern sowie in Fischzuchtanlagen entstehen Konflikte, die je nach Standpunkt der Betrachter unterschiedlich bewertet werden.

Die oft gestellte Frage, wie groß der Fraßdruck des Kormorans auf den Fischbestand in Bächen
und Flüssen, aber auch in Fischzuchtanlagen, ist, kann in der Mehrzahl der Fälle durch seriöse
wissenschaftliche Untersuchungen von Fischereibiologen beantwortet werden. Der enorme Populationsanstieg des Kormorans in den letzten Jahrzehnten beeinflusst die Fischbestände in Fließgewässern teilweise erheblich. Hierzu liegen ausreichende Gutachten und Veröffentlichungen aus verschiedenen Gebieten Mitteleuropas vor (z. B. Bokranz et al. 1998, Brämick 2005, Bzoma et al. 2005, Conrad et al. 2002, Dauste r 1987, Dornbusch & Fische r 2010, Görlach & Wagner 2006, Jungwirth 1995, Kainz 1994, Keller 1997, Keller et al. 1996, Kieckbusch 1993, Klein 2000, Kohl 2005, Müller 1986, Neubauer et al. 2017, Ruh le 1985, Schmalz & Schmalz 2003, Schwevers & Adam 1998, Staub 1992, Wagner et al. 2008, Worthma nn & Spratte 1990).

Es muss nicht noch weiter geforscht werden, um den Einfluss des Kormorans auf die Fischfauna zu belegen. Offensichtlich fällt eine Objektivierung der Problemwahrnehmung bei Naturschützern, Ornithologen, Fischern und Anglern, aber auch Behördenmitarbeitern schwer. Reichen die möglichen und viel diskutierten Präventionen aus, um die anstehenden Probleme im Artenschutz einer Lösung näher zu bringen? Der Zielsetzung, die Biodiversität zu erhalten und nach Möglichkeit zu fördern, stimmen die unterschiedlichen Betrachter zu, bieten aber kaum eine tragbare und akzeptable Lösung an. Es muss nicht besonders hervorgehoben werden, dass wohl alle Fischbestände einem mehr oder weniger starken Fraßdruck durch fischfressende Prädatoren unterliegen. Bless (1989) hat darauf hingewiesen, dass die Schutzproblematik der Fische und Rundmäuler noch bis in die neueste Zeit sowohl in der Naturschutzgesetzgebung als auch in der praktischen Arbeit vernachlässigt wurde. Zu dieser Zeit war aber die Zunahme der Kormoranpopulationen mit ihren Problemen schon in der öffentlichen Diskussion.

Acta ornithoecologica, Bd. 9, H. 1, 2019
Acta ornithoecologica, Jena 9. 1 (2019) 59 – 87 30.03.2019 59
Ornithologen und Naturschützer bemühen sich um den Schutz der Vögel. Fischereibiologen,
Fischer und Angler bemühen sich um den Schutz der Fische. Artenschützer, Wildbiologen und
Ökologen haben die Kormorane und die betroffenen Fischarten auf gleicher Ebene in den Blick
zu nehmen, da es um die Erhaltung der „Biologischen Vielfalt“ geht. Warum fallen der sachliche Austausch und die Anerkennung von wissenschaftlichen Fakten – es geht nur um diese – der Mehrzahl der jeweiligen Betrachter so schwer? Wenn der Bestand einer Art rapide abnimmt (z. B. Äsche) und die Ursachen sichtbar und eindeutig belegt sind (z. B. verstärkte Prädation), muss gegengesteuert werden, wenn die Zielstellung „Erhaltung der Biologischen Vielfalt“ ernst gemeint wird. Diesem Prinzip sollte sich auch die Politik nicht verschließen, selbst wenn einzelne Maßnahmen zunächst nicht populär sind. Die öffentliche Meinung ist in Sachen Kormoran und vieler weiterer Arten derart angeheizt, dass offensichtlich fachliche Argumente nicht mehr aufgenommen, überdacht und verarbeitet werden. Die Ziele des Naturschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie den verschiedenen europäischen Richtlinien, wobei besonders der Schutz der Arten und somit die Biologische Vielfalt (Biodiversität) im Mittelpunkt stehen müssen. Die Betrachtungen gelten allen Arten, unabhängig von Lebensweise, Körpergröße, Attraktivität, vom Bekanntheitsgrad, von Häufigkeit und Wahrnehmbarkeit.

2. Zur Entwicklung des Kormoranbestandes in Deutschland
Bereits Nauma nn (1817) schreibt u. a.: „Er [der Kormoran] kommt sowohl an der Ostsee wie
auch an der Nordsee vor und ist in Holland ziemlich häufig, aber auf die Gewässer des inneren
Deutschlands kommt er nur höchst selten, und mehrentheils nur in den Wintermonaten.“
Hennicke (1912) führt zur Verfolgung von Vögeln aus wirtschaftlichen Gründen u. a. aus,
dass der Kormoran als Schädiger der deutschen Binnenfischerei schon deshalb nicht anzusehen
ist, weil „bei uns in Deutschland nur eine einzige Kolonie bekannt ist und die paar im Winter ins
Binnenland verirrten Vögel wirtschaftlich überhaupt nicht in Betracht kommen können.“

Nach Niethamme r (1940) war der Kormoran (Phalacrocorax carbo) in allen seenreichen
Gebieten Norddeutschlands von Ostpreußen bis Nordschleswig ein Brutvogel: „Westlich der
Elbe und in Süddeutschland fehlen die fischreichen Gewässer in genügender Anzahl und Ausdehnung; soweit bekannt, haben Kormorane dort nie gehorstet.“ Bauer & Glutz von Blotzheim (1966) haben für Mitteleuropa ab dem 18. Jahrhundert bis 1965 Brutplätze und -bestände des Kormorans dargestellt. Die auf dem heutigen deutschen Staatsgebiet liegenden alten bzw. ehemaligen Brutplätze sind aus Abb. 2 ersichtlich. Seit dem 16. Jahrhundert sind meist einzelne Brutvorkommen des Kormorans in den Grenzen der aktuellen Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Sachsen belegt. Weitere Einzelheiten dazu vgl. z. B. Herrmann (2011 u. 2012). In diesem Zusammenhang sei auch hervorgehoben, dass archäologische Funde vom Kormoran im europäischen Binnenland bekannt wurden (vgl. Heinrich 2007, Kinzelbach 2010). Beike (2012) konnte nachweisen, dass der Kormoran in einzelnen Ländern Europas im 16. und 17. Jahrhundert vom Menschen zum Fischfang eingesetzt wurde.

Jahrzehntelang hat die menschliche Verfolgung der Kormorane in verschiedenen deutschen
Brutgebieten einen erheblichen Einfluss auf den Brutbestand gehabt. Von den wenigen Kolonien
im heutigen Mecklenburg-Vorpommern hat die Art etwa ab 1950 infolge strengen Schutzes wieder zugenommen. Die Vögel brüteten lokal konzentriert an der Küste und an den Binnengewässern des Landes. 1963 waren über 1.000 und 1983 etwa 1.300 Brutpaare bekannt (vgl. Zimmermann 1987). Mit der teilweisen Einstellung der Verfolgung von Vögeln in den Brutgebieten und dem Rückgang der Pestizidbelastung in der Umwelt nach 1970 nahm der Kormoranbestand, auch durch die 60 Acta ornithoecologica, Bd. 9, H. 1, 2019 EG-Richtlinie 79/409 EWG über die wildlebenden Vogelarten vom 02.04.1979, in ganz Europa wieder zu. In der genannten Richtlinie wird der Kormoran in den Anhang I eingeordnet. Somit oblag allen EU-Ländern die Verpflichtung, die Art ganzjährig zu schützen (bezieht sich auf die Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete). Dies löste einen europaweiten deutlichen Anstieg aus, was als ein Erfolg des Naturschutzes gewertet werden darf, da besonders durch rechtliche Schutzmaßnahmen (Abschussverbot, Beunruhigung am Brutplatz) die größte Gefahr von den Vögeln genommen wurde. Die Kormoranbestände waren bis Anfang der 1970er Jahre nahezu ausschließlich an den Meeresküsten und den Flussmündungen Mitteleuropas konzentriert. Die im Binnenland an den unterschiedlichen Gewässern vorherrschenden oft durch Eutrophierung ausgelösten und für die Vögel häufig günstigen Nahrungsbedingungen hatten ebenfalls einen positiven Einfluss auf den Kormoranbestand.

Mit der flächenhaften Ausweitung der bisherigen Vorkommensgebiete im deutschen und mitteleuropäischen Binnenland wurde auch die Flexibilität der Vögel hinsichtlich der Brutplätze
(z. B. Bodenbrüter auf Inseln und Baumbrüter) deutlich sichtbar. Die ehemals klassischen Brutbereiche des Kormorans in Deutschland wurden in Tab. 1 dargestellt (vgl. Bundesländer Nr. 1 bis 5). Abb. 1 Vereinfachte Nahrungspyramide von fischfressenden Vögeln und Säugetieren im mitteleuropäischen Binnenland. Kormorane fangen Fische; von der zwischen Steinen lebenden, kleinen, bodenbewohnenden Groppe (Cottus gobio) bis zu etwa 45 cm langen Barben (Barbus barbus) (Entwurf: M. Görner, Grafik: K. Maltzah n). Acta ornithoecologica, Bd. 9, H. 1, 2019 61
Abb. 2 Räumliche Verteilung der bekannten und wieder aufgegebenen Kormoranbrutplätze im Küstenbereich Deutschlands und dessen Hinterland bis etwa 1970: nummerierte rote Punkte siehe Tab. 1 (vgl. auch BAUER & GLUTZ von BLOTZHEIM 1966), orangefarbige Punkte: ehemalige Brutplätze, die nach 1950 bestanden (vgl. Herrma nn 2012). 62 Acta ornithoecologica, Bd. 9, H. 1, 2019 Tab. 1 Nachweise von Bruten, Zugbewegungen und Winterbeständen des Kormorans in Deutschland nach den heutigen Bundesländern (alte Nachweise vgl. Abb. 2).
Acta ornithoecologica, Bd. 9, H. 1, 2019 63 Nr. Bundesland Nr. Ortsbezeichnung Zeit(raum) Bemerkung 1 Schleswig-Holstein 1 Schlei bei Kappeln Nach 1816 Nach Vernichtung der Kolonie
der Hohwachter Bucht Umzug in Reiherkolonie an der Schlei, Vertreibung und Unterbindung weiterer Brutversuche
2 Buckhagen / Schlei 1943 und 1944 Je 3-4 Paare in Fischreiherkolonie;
Verschwinden nach 2 Wochen
3 bei Itzehoe Noch 1881 In Reiherkolonie Julianka; nur kurze
Dauer, da gleich unterbunden
4 Binnensee der Hohwachter
Bucht
1810-1816 In Saatkrähen- bzw. Reiherkolonie;
1816 Zerstörung der Kolonie angeordnet und ausgeführt (Vernichtung von 1.660 Nestern)
Ehemals Brutvogel, gab es um 1974 (Berndt & Drenckhah n) bis 100
„Durchzügler“ (Wintervögel 10-50 Ex.). Die Autoren führen aus: „Trotz der umliegenden Kolonien und Rastplätze ist der Durchzug des Kormorans in Schleswig-Holstein relativ gering“.
Im Jahr 2016 waren 2.254 BP bekannt (Deutscher Bundestag 2017).
2 Mecklenburg- Vorpommern
5 Hohen Wischendorf an der Ostsee
Vor 1900 Zeitweise sehr große Kolonie
6 Pinnower See bei Schwerin
Vor 1900 Zeitweise sehr große Kolonie
7 Bolzer See (nordöstlich
von Borkow)
1965 Etwa 25 Paare
8 Fischland
Vor 1900und 1922
Zeitweise sehr große Kolonie;
1922: einige Paare in Fischreiherkolonie
9 Moorsee bei Waren / Müritz
1912 und 1913 Brut von 6 bis 7 Paaren
10 Müritzsee
Vor 1900 Zeitweise sehr große Kolonie
11 Tollensesee
Vor 1900 Zeitweise sehr große Kolonie
12 Niederhof bei Brandshagen am Strelasund
1954 Kolonie
1954 entdeckt: ca. 60
Vögel (wohl Auswanderer von Rügen); in Folgejahren vergrößert
13 Insel Altrügen 1946(-1950?) Übersiedlung von Insel Pulitz,
aber keine erfolgreiche Brut;
1947: 200-250 Paare,
1948: ca. 400 Paare (trotz Störungen),
1949: 200 Nester (nur 10 erhalten);
1950: letzte Brut auf Rügen, 500 Vögel, aber nur Brut von 10-12 Paaren
Tab. 1 (Fortsetzung)
64 Acta ornithoecologica, Bd. 9, H. 1, 2019
Nr. Bundesland Nr. Ortsbezeichnung Zeit(raum) Bemerkung
14 Insel Pulitz
(Jasmunder
Bodden)
Mind. ab 1939
bis 1945
1939: 350-400 BP, in Folgejahren
500-600 BP, 1945: Verhinderung
der Brut durch Störungen
15 Usedom 1938 Neuansiedlung; 1939: 20 Paare
Mehrere ältere Quellen weisen auf die Brutplätze des Kormorans und die
Bestandsentwicklung in diesem heutigen Bundesland hin (vgl. z. B. Home yer
1837, Maltzan 1848, Zande r 1862, Kuhk 1939, Baue r & Glutz von
Blotzheim 1966). In diesem Zusammenhang sei auch besonders auf die umfassende
Zusammenstellung von historischen Angaben für Mecklenburg und Pommern
vom ausgehenden 18. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts hingewiesen (vgl.
Herrma nn 2011). Weitere informative Details zur Situation des Kormorans,
die auch das o. g. Bundesland betreffen, hat Herrma nn (2012) veröffentlicht.
Im Jahr 1980 betrug der Brutbestand ca. 705 (Herrma nn 2012), 2005 ca.
12.765 (Heinicke 2005), 2008 ca. 14.400 und 2016 ca. 15.400 Paare (Deutscher
Bundestag 2017).
3 Brandenburg 16 Bei Fürstenberg Vor 1900 Zeitweise sehr große Kolonie
17 Werder 1965 Brut von 6 Paaren am Havelufer
Nach Scha low (1919) dürfte sich der Kormoran erst ungefähr seit dem ersten
Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts als nicht gerade seltener Brutvogel in Brandenburg
angesiedelt haben: „Am Werbelinsee bei Joachimsthal ließ sich 1837 eine ungeheure
Kolonie nieder“. Schließlich wurde das Garde-Jäger-Bataillon aus Potsdam
eingesetzt, um die Vögel zu vertreiben.
Interessant ist der Hinweis bei Scha low (1919), „[…] dass von der Oderburger
Kolonie der Aal in sämtlichen Seen der Umgegend fast völlig ausgerottet worden
sei; dasselbe gilt von den Maränen (Coregonus generosus) des Werbelinsees“.
Nach Rutschke (1983) war der Kormoran als Brutvogel im 19. Jahrhundert
gemeinsam mit Graureihern in Kolonien bekannt. 1965 siedeln sich erneut Kormorane
an; erste Brutversuche wieder 1971. 1977 gab es Nachweise an den Peitzer Teichen.
1977 siedelten mehrere Brutpaare in einer Reiherkolonie im Kreis Hoyerswerda.
Im Jahr 2010 gab es nach Ryslav y (2011) in Brandenburg 2.600 Brutpaare.
2016 waren es ca. 1.400 BP (Deutscher Bundestag 2017).
4 Niedersachsen 18 Lütetsburg / Kreis
Norden (Ostfriesland)
Seit 1944, bis
etwas nach
1958
In Fischreiherkolonie; 1944: 1 BP,
1945: 3 BP, 1946: 7 BP, 1947: 15 BP,
1951: 59 BP, 1952: 70 BP, 1957:
83 BP; 1958: 40 BP (Reduzierung
durch Abschuss), später erloschen
19 Eversand Seit mindestens
1947
Auf zwei alten Leuchttürmen;
1957: 20 besetzte Nester,
1959: etwa 50 Paare
20 Meyers Legde
(Wesermündungsgebiet)
Seit mindestens
1947
Auf Leuchtturm; im Frühjahr 1960:
46 Paare
21 Vor der Wesermündung
1924 Nisten von 3 Paaren
Die Situation des Kormorans in den anderen Bundesländern kann wie folgt skizziert werden:
6 Nordrhein-Westfalen
Kormoranbeobachtungen gibt es aus dem gesamten Rheinland vor der Jahrhundertwende. Es
wurden damals Einzelvögel und auch Trupps beobachtet (vgl. Milde nbe rge r 1982).
Nach Neubau r (1957) konnte jedoch ein Brutnachweis nicht erbracht werden, obwohl sich
im Kreis Wesel geschlechtsreife Vögel zur Brutzeit aufhielten. Nach Milde nbe rge r (1982)
nahmen seit Mitte der 1960er Jahre die Beobachtungen, vor allem auf den neu entstandenen und
mit Fischen besetzten Baggerseen, wieder zu.
Für das Niederbergische Land führt Skiba (1993) aus: „Der Kormoran wurde als Durchzügler
und Wintergast bereits im vergangenen Jahrhundert vorwiegend am Rhein, aber auch fernab
davon vereinzelt an geeigneten Gewässern beobachtet. […] Seit 1986 wurden vereinzelte Brutversuche
festgestellt.“
Jöbges & Herke nrath (2017) haben die Vorkommen des Kormorans für dieses Bundesland
von 1986 bis 2016 zusammenfassend dargestellt. Erstmals brütete die Art im Landesteil
Nordrhein im Jahr 1986 und seit 1991 im Landesteil Westfalen (Jöbges 2013). Seit dieser Zeit
vergrößerte sich der Brutbestand bis auf 1.171 Brutpaare im Jahr 2016.
Die Autoren weisen darauf hin, dass der Brutbestand seit 2012 mit 1.100 und 1.200 BP stabil
ist und nicht weiter anwächst.
7 Hessen
Nach Gebha rdt & Sunke l (1954): „treten auch heute noch am Rhein kleinere Gruppen
oder Einzelvögel zu allen Jahreszeiten auf. Ein früheres Brüten der Vögel konnte nicht bestätigt
werden. Die übrigen Teile Hessens werden vom Kormoran nur höchst selten berührt.“
1985 war der Kormoran erstmals Brutvogel. Es erfolgte eine stetige Bestandszunahme bis auf
569 Brutpaare im Jahr 2004, dann von 2010 bis 2015 stagnierte der Bestand mehr oder weniger
um 340 BP (vgl. Brau neis 1999, Cimiotti et al. 2013, Deutscher Bundestag 2017).
Acta ornithoecologica, Bd. 9, H. 1, 2019 65
Nr. Bundesland Nr. Ortsbezeichnung Zeit(raum) Bemerkung
22 Schnackenburg an
der Elbe
2. Hälfte des
19. Jahrhunderts
Wiederholte Brut
Vor 1861 haben bei Schnackenburg Kormorane in einer Reiherkolonie gebrütet
(vgl. Goethe et al. 1978). Die Autoren schätzen ein, dass die Besiedlung der
westdeutschen Brutplätze nach 1945 von den Niederlanden ausgegangen sein
dürfte.
Nach Hecke nroth & Laske (1997) ist der Kormoran mindestens seit 1941
wieder und danach durchgehend Brutvogel. Ab den 1980er Jahren kam es an verschiedenen
Plätzen zur Gründung neuer Kolonien. 2016 wurden 1.330 BP gezählt
(Deutscher Bundestag 2017).
5 Sachsen-
Anhalt
23 Bei Havelberg 1924-1928 Kleine Kolonie; 1925: 6 Paare,
1926: 25 Paare, 1928 erloschen
Seit 1928 brüteten erstmals wieder 1979 5 Brutpaare im Südteil des heutigen Bundeslandes
Sachsen-Anhalt. Im Jahr 2016 betrug der Brutbestand 660 Paare (Deutscher
Bundestag 2017).
Abb. 3 Verteilung von Kormoranbeobachtungen
von 1951 bis 1980 in Thüringen (aus
Schmidt 1986).
Abb. 4 Selbst in Fischaufstiegsanlagen (Weiße Elster in Gera)
fischen Kormorane sehr erfolgreich (Aufn.: S. Heid ler).
Abb. 5 Kormoran beim
Fang einer nahezu ausgewachsenen
Bachforelle
(Aufn.: S. Heid ler).
Abb. 6 Eine stattliche
Barbe wird vom Kormoran
gefangen (Aufn.:
S. Heid ler).
66 Acta ornithoecologica, Bd. 9, H. 1, 2019
8 Thüringen
Vor 1945 gab es insgesamt weniger als 20 Nachweise oder Beobachtungen in Thüringen (Hildeb
randt & Semm ler 1976). Nach Schmidt (1986) erfolgten von 1946 bis 1980 198
Beobachtungen mit insgesamt 631 Exemplaren (vgl. auch Abb. 3). Ab den 1980er Jahren nehmen
die Beobachtungen in ganz Thüringen stetig zu.
Erste Brutversuche, die aber erfolglos blieben, fanden ab 1987 und in den folgenden Jahren
statt. 2005 brüteten in Ostthüringen 13 und 2006 etwa 25 Brutpaare. Ab 2016 gab es keine Bruten
mehr.
9 Sachsen
Nach Heyde r (1952) ist der Kormoran in Sachsen sehr wahrscheinlich nie Brutvogel gewesen.
Sch lege l (1925) bezeichnet ihn noch als „Irrgast“. In der Vogelwelt Sachsens, die 1998
erschienen ist, wird der Kormoran von Steffe ns et al. als Durchzügler, unregelmäßiger Brutvogel
und Jahresgast bezeichnet. Der erste Nestfund wurde 1977 bekannt. Im Jahr 2007 gab es 222
(LfULG 2009) und 2015 ca. 230 Brutpaare (Deutscher Bundestag 2017).
10 Rheinland-Pfalz
Nach Dolich , Ide lbe rge r & Dietze n (2015) gibt es keine Belege für eine Brut in Rheinland-
Pfalz im 19. Jahrhundert, obwohl der Kormoran schon im Mittelalter auf dem heutigen
Gebiet des Bundeslandes bekannt war.
Der erste rheinland-pfälzische Brutnachweis gelang 1991. Der Bestand lag 2014 bei ca. 320
Brutpaaren. Für das Jahr 2016 werden 420 Brutpaare angegeben (Deutscher Bundestag 2017).
Die Kormoran-Schlafplätze im Winter weisen seit Mitte der 1990er Jahre keinen Anstieg des
Gesamtbestandes von ca. 3.000 Vögeln auf.
11 Saarland
Nach Bos et al. (2005) werden erst seit 1969 Kormorane im Saarland festgestellt. Im Winter
1996 / 97 gab es einen ersten großen Einflug. Seit Ende der 1990er Jahre wurden regelmäßige
Übersommerungen von einzelnen Vögeln oder kleineren Gruppen an verschiedenen Orten des
Saarlandes beobachtet, wobei sie sich meistens an den ausgewählten Winterplätzen aufhalten.
Brutnachweise sind bisher nicht bekannt.
12 Baden-Württemberg
Für Baden-Württemberg ist auch aus früherer Zeit kein Brutvorkommen bekannt (Hölzi nge r
1987).
Die Nachweise von Kormoranen im Winter steigen ab 1975 deutlich über 200 Exemplare und
erreichen im Januar 1985 mit 590 Vögeln ihren vorläufigen Höchstbestand.
Im Atlas der Winterverbreitung der Vögel Baden-Württembergs führen Baue r et al. (1995)
aus: „Status: Brutvogel 1994 bei Karlsruhe und im grenznahen Gebiet der nördlichen Oberrheinebene
in kleiner Zahl; Sommergast in ansteigenden Beständen.“
Für 2015 werden ca. 980 Brutpaare angeführt (Deutscher Bundestag 2017).
13 Bayern
Ob der Kormoran früher in Bayern genistet hat, ist nicht überliefert. 1977 brütete ein Paar erfolgreich
(vgl. Wüst 1982). Ab 1992 / 93 weisen die Kormorane stabile Bestände von ca. 6.127-
7.399 Vögeln auf (Wintermittel von Oktober bis März), bei Maxima von über 9.000 Individuen
Acta ornithoecologica, Bd. 9, H. 1, 2019 67
(vgl. Keller & La nz 2003, Keller & Sch öpf 2005). Nach Bezze l et al. (2005) lag
der gesamte Brutbestand im Jahr 2003 bei ca. 520 Paaren. Im Jahr 2016 betrug er ca. 600 Paare
(Deutscher Bundestag 2017).
Stadtstaaten
Für Hamburg und Umgebung gaben Holzapfe l et al. (1984) für das Jahr 1979 eine Kolonie
mit über 20 Brutpaaren an. Im Jahr 2016 brütet der Kormoran in Hamburg und Berlin mit 400
bzw. 260 BP (Deutscher Bundestag 2017).
Für Deutschland kann aus derzeitiger Sicht eingeschätzt werden, dass die Brutbestände teilweise
rückläufig sind oder stagnieren.
Rutschke (1977) wertete von 1967 bis 1972 die verfügbaren Beobachtungen von Kormoranen
in der DDR aus und schätzte ein: „Winterbeobachtungen (Dezember bis Februar) sind ausgesprochen
selten.“
1997 brüteten in Deutschland ca. 16.450 Brutpaare. Im Jahr 2012 werden für das Gebiet der
Bundesrepublik insgesamt 22.500 Brutpaare in mindestens 150 Kolonien genannt (vgl. Bairlein
et al. 2014). Im Jahr 2015 gab es ca. 24.700 Brutpaare (Deutscher Bundestag 2017). Der
heutige Brutbestand Deutschlands ist höher als je zuvor. Außer in Thüringen, dem Saarland und
Bremen ist der Kormoran in allen Bundesländern Brutvogel. Die meisten Brutvorkommen befinden
sich nach wie vor in den nördlichen Bundesländern Deutschlands.
Seit Jahren sind Kormorane an den unterschiedlichen Gewässern im mitteleuropäischen Binnenland
mehr oder weniger regelmäßige Wintergäste. Keinesfalls ist die Art, auch aus europäischer
Sicht, gefährdet. Für Europa werden für 1992 insgesamt 208.000 Brutpaare angegeben (vgl.
Hegemeije r & Blai r 1997).
3. Zur Situation in Mitteleuropa
Ein Blick in die Schweiz belegt auch dort die positive Bestandsentwicklung bei dieser Art.
Glutz von Blotzheim (1964) schreibt: „Der Kormoran, welcher gegen 1900 noch als seltener
Durchzügler angesprochen wurde und erst seit den Jahren 1923/24 als Wintergast bekannt ist,
überwintert in den letzten Jahren regelmäßig mit mindestens 175 Exemplaren in der Schweiz.“
Erste Brutpaare gab es 2001. Dann erfolgte eine stete Zunahme auf 2.312 BP im Jahr 2017 (vgl.
Müller 2018).
In Österreich brütete der Kormoran nach Aub recht & Böck (1985) bis 1924 an der Lobau,
seit 1945 an der March sowie sporadisch an weiteren zwei Örtlichkeiten. Das Vorkommen in
Niederösterreich erlosch 1971, zwischen 1944 und 1957 gab es auch eine Brutkolonie in Oberösterreich.
Die Autoren führen weiter aus: „Keine andere Wasservogelart hat in den letzten Jahren
so kontinuierlich als Überwinterer zugenommen wie der Kormoran.“ Neben dem Bodensee sind
die Donau und der Inn das zweite große Überwinterungsgebiet. Fließstrecken scheinen von den
Vögeln bevorzugt zu werden.
Im Vorarlberger Rheindelta gab es 2001 die erste erfolgreiche Brut, dann kam es zu einer
raschen Bestandszunahme auf bis zu 200 Nester im Jahr 2008 (Kilze r et al. 2011), 2017 gab es
noch 81 Nester (Knaus et al. 2017).
Für Polen geben Tomia Łojc & Sta warcz yk (2003) für das Jahr 1981 ca. 1.470 Brutpaare
an, die vorwiegend im nördlichen Bereich des Landes brüten (vgl. Abb. 7, links). Etwa 14.000 bis
15.000 Brutpaare, die innerhalb der Landesfläche verteilt sind, nennen die Autoren für das Jahr
2000 (vgl. Abb. 7, rechts).
68 Acta ornithoecologica, Bd. 9, H. 1, 2019
Die Küstenländer der Nord- und Ostsee bilden mit den Niederlanden, Dänemark, Polen und
Norddeutschland den Schwerpunkt der Brutvorkommen des Kormorans in Mitteleuropa (vgl.
We rner 1998, Knief 1996).
Für Dänemark werden für 1984 ca. 5.000 und für 2006 etwa 37.000 Brutpaare angegeben. 2012
gab es 27.237 BP und 2016 stieg der Bestand auf 31.682 BP an (vgl. Steffe ns 2017).
Der Brutbestand in den Niederlanden wird 1978 mit rund 5.000 und 1993 mit 20.460 Brutpaaren
angegeben. 1994 lag der Brutbestand bei 14.000 BP und erreichte 1995 16.560 BP (Knief 1996,
Steffe ns 2017).
In Belgien wurden im Jahr 1995 ca. 270 Brutpaare bekannt; in Tschechien und der Slowakei
werden für das gleiche Jahr ca. 280 bzw. 190 Brutpaare genannt (Glutz von Blotzheim
briefl. Angabe 2019).
4. Das entstandene Konfliktfeld
Die Zunahme des Kormorans in Europa ab 1980 und auch in Deutschland kann nicht mit Biotopverbesserungsmaßnahmen
erklärt werden (vgl. auch Kap. 2).
Der Artenschutz hat das Ziel und die Verpflichtung, gefährdete Arten zu fördern und durch
Gestaltung der artentsprechenden Biotope zu erhalten. Ökologisch heißt dies bezüglich des
Lebensraumes, dass Generalisten in der Regel nicht gefährdet sind, die Spezialisten hingegen
aber hochgradig.
Das Konfliktfeld bedeutet seit Jahren:
1. Zunahme des Kormoranbestandes außer- und innerhalb des einstigen Brutgebietes im Küstenbereich
von Ost- und Nordsee sowie im unmittelbaren Hinterland
2. Bruten des Kormorans an mehreren Örtlichkeiten im tiefen Binnenland Mitteleuropas und darüber
hinaus
Abb. 7 Verteilung der Brutörtlichkeiten des Kormorans in Polen: links 1981 und rechts im Jahr 2000 (aus Tomia Łojc
& Sta warcz yk 2003).
Acta ornithoecologica, Bd. 9, H. 1, 2019 69
3. Nahezu ganzjährige Anwesenheit der Vögel im Binnenland an den Fließ- und größeren
Standgewässern (Schwerpunkt während der Winterzeit), aber bei saisonal unterschiedlichen
Bestandszahlen
4. Dadurch in jüngster Zeit in den Binnengewässern (Seen, Flüsse, Bäche) verstärkter und ständiger
Prädatorendruck auf bestimmte Fischarten, die sich dort seit Jahrhunderten kaum evolutiv
an den Kormoran anpassen mussten
5. Oft einseitige Auslegung und unzureichendes Wissen über die Problematik der Erhaltung der
Biodiversität in der heutigen Kulturlandschaft
Die Konflikte zwischen Vogel-, Fisch- und Biotopschutz werden von Menschen ausgetragen.
Oberstes Ziel müsste sein, dass sich Natur- und Artenschützer, Jäger, Ornithologen, Förster,
Fischereibiologen, Fischer, Angler, Landwirte, Veterinäre, Zoologen, Ökologen und interessierte
Heimatforscher auf Augenhöhe fachlich austauschen und um Lösungswege ringen.
Öffentlich scheinen die Belange des Vogelschutzes denen des Fischartenschutzes entgegenzustehen.
Wildlebende Fische werden in der Diskussion oft als „herrenlos“ bezeichnet. Dies gilt aber
ebenso auch für die Kormorane. Insofern sind diese Aussagen wirkungslos.
Die Richtlinien der EU sowie die entsprechenden Gesetzlichkeiten des Naturschutzes fordern
die Erhaltung oder Wiederherstellung der „Biologischen Vielfalt“. Dies bedeutet, dass Vogelund
Fischartenschutz gleichwertig sind und die in Rede stehenden Arten ihre volle Berechtigung
erhalten zu werden, haben. Die Wege dazu sind naturbedingt unterschiedlich, denn stets gilt es, die
jeweilige Populationsebene zu betrachten.
Es besteht kein Zweifel darüber, dass seit etwa 1990 eine verstärkte Präsenz von Kormoranen
im deutschen Binnenland an unterschiedlichen Gewässertypen vorhanden ist. Man braucht beispielsweise
nur die Feststellungen von Nauma nn (1817) und Niethamme r (1940), was
die Brutgebiete der Kormorane und die Vögel als Durchzügler betrifft, heranzuziehen. Selbstverständlich
gibt es Verschiebungen in den Vorkommensgebieten.
Es besteht auch kein Zweifel darüber, dass der Kormoran europaweit zu den am besten unter
Kontrolle stehenden Vogelarten zu zählen ist. Der Entwicklungstrend der Vorkommen als Brutvögel,
Durchzügler und Wintergäste ist nicht nur bekannt, sondern es sind auch unzählige legale
und illegale Versuche unternommen worden, die natürliche Bestandsentwicklung zu beeinflussen.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass besonders nach längeren Kälteperioden die stehenden
Gewässer, einschließlich der Küstenbereiche, zufrieren. Dann müssen die Vögel auf die offenen
Fließgewässer oder deren Wasserstrecken im Binnenland oder in noch weiter südliche Gebiete
ausweichen.
Somit erhöht sich dort die Kormoranpräsenz erheblich und deutlich für jeden aufmerksamen
Beobachter. Selbst in Großstädten können nunmehr an solchen Flussabschnitten oder in Bereichen
unterhalb von Wehren starke Trupps von 30 Vögeln und mehr von Menschen aus nächster Nähe
beobachtet werden.
Es besteht ebenfalls kein Zweifel darüber, dass Kormorane in Flüssen, Bächen und Standgewässern
des Binnenlandes Einfluss auf die dortigen Fischbestände haben. Hinzu kommen auch die
Belange der Fischzuchtanlagen, einschließlich der Teichwirtschaften.
Natürlich wachsen die Kormoranbestände nicht ins Unendliche, da auch bei dieser Art dichteabhängige
Faktoren wirken. Bisher ist kein Fall bekannt geworden, dass Kormorane eine Fischart in
einem Gewässersystem vernichtet hätten.
Trotzdem darf der Blick auf den Einfluss des Kormorans auf heimische und besonders gefährdete
Fischarten nicht verstellt werden. Auch bei der Fischfauna sind die Biodiversitätsziele zu
erreichen. Oft wird behauptet, dass der Fischbestand eines Gewässers nicht bekannt ist. Hierzu
liegen aus verschiedenen Ländern eingehende seriöse Untersuchungen von Fischereibiologen vor
(vgl. z. B. Keller et al. 1996, Frenz et al. 1997, Honsig -Erlenbu rg & Fried l 1997,
Sch weve rs & Adam 1998, Baars et al. 2001, Blinker 2001).
70 Acta ornithoecologica, Bd. 9, H. 1, 2019
Nach Freyhof (2009) sind zwischen den späten 1980er und mittleren 1990er Jahren nahezu
alle Populationen der Äsche im gesamten Bundesgebiet dramatisch zurückgegangen. Die Art ist
zwar noch weit verbreitet, doch sind die Populationen heute meist klein bis sehr klein.
Offenbar wird in jüngster Zeit zunehmend anerkannt, dass Kormorane wesentlich zum empfindlichen
Rückgang der Äsche und anderer Arten in den Fließgewässern beigetragen haben (vgl.
z. B. Uib lei n et al. 2000, Baars et al. 2001).
5. Gefährdung der Fische
Die unterschiedlichen Gewässerbiotope in Ostdeutschland haben bis 1990 erhebliche Veränderungen
erfahren. Neben dem Gewässerausbau belasteten Abwässer aus Industrie, Landwirtschaft und
kommunalen Bereichen das Fließgewässernetz erheblich. Das hatte unmittelbar negative Auswirkungen
auf die Fisch- und Zoobenthosfauna. Natürlich gab es auch objektbezogene Ausnahmen
und umfangreiche Bemühungen um die Klärung der Abwässer. In Westdeutschland begann
man mit dem Bau von effektiven Kläranlagen aber schon weit vor 1980. Sowohl im Westen wie
auch im Osten Deutschlands wurden Gewässer nach rein technischen Parametern ausgebaut
und unterhalten. Außerdem erfolgte eine Bebauung oft bis weit in die Hochwasserbereiche von
Bächen und Flüssen. In der Regel wurde aber damals nicht gefordert, dass auch Fische sowie
weitere Lebewesen spezialisierte Lebensräume benötigen. Saubere Gewässer waren ein politisches
Ziel. Kläranlagen bringen nach ihrer Inbetriebnahme sichtbare Erfolge. Renaturierungsmaßnahmen,
oft Gegenstand von Auseinandersetzungen, benötigen viel Zeit und sind nicht sofort
sichtbar.
Wenn etwa die wesentlichen Gefährdungsursachen der Fischfauna in den letzten hundert Jahren
in Deutschland zusammengefasst werden, ergibt sich ein differenziertes Bild (vgl. Tab. 2).
Tab. 2 Gefährdungsursachen der Fischfauna in Fließgewässern.
Acta ornithoecologica, Bd. 9, H. 1, 2019 71
Ursachen Auswirkung im Gewässer / Wirkung auf Fische
Gewässerverunreinigungen • Entstehung von Sauerstoffmangel
• Versauerung, Veränderungen des pH-Wertes
• Auslösung von Veralgung und Verschlammung
• R eduzierung oder Ausfall der Fortpflanzung
• Direkte Tötung
Ausbau von Gewässern
sowie Instandhaltungsmaßnahmen
• Beseitigung vorhandener Habitatstrukturen im Gewässer und Verlust
von Reproduktionsstätten und Nahrungsplätzen
• Veränderungen des Bodensedimentes und dadurch Verlust von Laichplätzen
und Habitaten für Jungfische
• Veränderung der Geschiebeführung und somit der Strömungsverhältnisse
• W irkungen auf die Temperaturverhältnisse im Wasser und den Sauerstoffgehalt
Querverbauungen
(Wehre, Sohlabstürze) und
Stauanlagen
• N egativer Einfluss auf den betreffenden Lebensraum der Fischfauna
• Verhinderung von Wanderungen ausgewählter Fischarten und Einengung
des genetischen Austausches
• Verhinderung der Abdrift von Fischen
• Einstellung der Gewässerdynamik mit ihren Konsequenzen für Fische
• Verschiebung des Artenspektrums bei Fischen und Zoobenthos
• Erhöhung des Sauerstoffmangels sowie des pH-Wertes
Zu den häufig vorgebrachten Argumenten für den schlechten Zustand der Fischfauna werden
angesehen:
• Fehlende Durchgängigkeit des Fließgewässers
• Ausbau oder Verbau von Uferbereichen
• Ausgebaute Gewässerstrecken
• Fehlende Unterstände für Fische
• Strukturarme Gewässersohle
• Diffuser Eintrag von Pestiziden
• Diffuse bis deutliche Nährstoffeinträge
• Funktionslose Gewässerrandstreifen
• Tiefenerosion und Strukturdefizite durch künstlich erzeugte Hochwasserereignisse
• Ö rtliche Gewässerversauerung
Diese Hinweise sind berechtigt, benötigen aber viel Zeit bis sie vollständig gelöst und in der
Praxis gegenstandslos geworden sind. Weitere Einzelheiten können in der Wasserrahmenrichtlinie,
deren Ziele aber bisher nicht erreicht wurden, nachgelesen werden.
In den unterschiedlichen Gewässertypen sind beispielsweise auch Mortalitätsfaktoren für
Fische wie Krankheiten, Parasiten, Nahrungsmangel, Temperaturerhöhung, Mikroplastik, Kannibalismus
und Raubfische sowie das Zusammenspiel der einzelnen Faktoren auf die jeweiligen
Fischbestände weitgehend unbekannt. Nicht nur Flussverbauung und Begradigung, sondern auch
die Gewässergüte beeinflussen die Fischfauna. Zu diesen Ursachen des Fischrückgangs kam der
Einfluss des Kormorans in allen Landesteilen ab etwa 1990 noch dazu.
Tab. 2 (Fortsetzung)
72 Acta ornithoecologica, Bd. 9, H. 1, 2019
Ursachen Auswirkung im Gewässer / Wirkung auf Fische
Freizeitaktivitäten • Beunruhigung von Fischen durch Baden
• Einfluss von Bootsfahrern, Kanuten, Floßfahrern auf das Bodensubstrat
bei Niedrigwasser
• Beunruhigung von Fischen bei tragender Eisdecke durch Befahren
oder Schlittschuhlaufen
Landwirtschaft • Beseitigung von Uferrandstreifen
• Eintrag von Feinboden bei fehlenden bzw. zu schmalen Uferstreifen
• Einspülung von Pflanzenschutzmitteln, Dünger und Salzen, wenn
Uferstreifen fehlen
• Verrohrung oder Ausbau von Bächen mit Betonplatten
• W asserentnahme aus Wasserkörpern
• Verlust von Reproduktionsstätten, Nahrungsplätzen und Jungfischhabitaten
• Direkte Schädigung von Fischen
Fischerei • Infolge von Besatzmaßnahmen Einflussnahme auf Fischpopulationen
• Einsatz von nicht heimischen Fischarten
• Selektive Fischentnahme durch Angelfischerei
• Falsche Bewirtschaftung von Angelgewässern und intensive Fischproduktion
Der Kormoran ist ein „Nahrungsopportunist“ und ernährt sich im Wesentlichen von den häufigsten
Fischen eines Gewässers. Der Einfluss dieser Vögel auf die Fischfauna in deutschen
Gewässern muss differenziert betrachtet und bewertet werden. Es gilt zu unterscheiden:
1. Flachgewässer der Nord- und Ostsee mit den entsprechenden Flussmündungen
2. Flüsse im Binnenland
3. Bäche im Binnenland
4. Seen im Binnenland
5. Teiche im Binnenland
6. Künstlich angelegte Staubecken, Stauseen usw.
Die Belange des Fischartenschutzes konzentrieren sich besonders auf die Flüsse (2) und Bäche (3)
der Forellen-, Äschen- und Barbenregionen (vgl. Abb. 8) und auf Seen im Binnenland (4) mit
speziellen Fischarten.
Auch der Besatz beeinflusst die Fischfauna. Einzelne Angelvereine oder Fischereiausübungsberechtigte
führen noch zweifelhafte Besatzmaßnahmen mit Fischen in Gewässern durch (z. B.
mit Regenbogenforellen, fangfähigen Forellen oder Bachsaiblingen), die auch die Fischfauna
erheblich verändern. Natürlich ist auf diesem Gebiet Aufklärungsarbeit bei bestimmten Angelvereinen
im Sinne des Artenschutzes zu leisten.
Die Regenbogenforelle stammt, wie der Bachsaibling, aus Nordamerika. Erstere wurde in
Deutschland ab 1882 und letzterer 1884 in Europa eingeführt. Die heimische Bachforelle ist auch
durch die genannten Besatzmaßnahmen infolge der Konkurrenz durch Regenbogenforellen und
Bachsaiblinge lokal gefährdet.
Abb. 8 Die drei Fischregionen
schematisch mit ihren Bodensubstraten
und Fischarten dargestellt
(aus Görner 2006).
Acta ornithoecologica, Bd. 9, H. 1, 2019 73
Von Oktober bis Mai eines jeden Jahres laichen die betreffenden Fischarten (vgl. Tab. 3). Seit
Anfang der 1990er Jahre gibt es während der Laichzeit dieser Arten eine verstärkte Kormoranpräsenz
an den entsprechenden Fließgewässern im Binnenland. Bis etwa zum Jahr 2000 wurden
Fließgewässer in Ortslagen im Binnenland vom Kormoran gemieden. Nach dieser Zeit können sie
selbst an Gewässern in Großstädten zunehmend von vielen Menschen beim erfolgreichen Fischen
beobachtet werden.
6. Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL ) beinhaltet in ihrer Zielstellung eine Reihe von Regelungen,
die auch Aspekte des Naturschutzes berühren. Sie formuliert ein Verschlechterungsverbot mit den
Qualitätskategorien „sehr gut“, „gut“, „mäßig“, „unbefriedigend“ und „schlecht“.
Anhang V der FFH-Richtlinie: Tierart von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung
Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können
Tab. 3 Lebensbedingungen einiger typischer Fischarten der Forellen-, Äschen- und Barbenregionen.
74 Acta ornithoecologica, Bd. 9, H. 1, 2019
Fischart Laichzeit Laichorte Laichsubstrat
Verhalten RLD EU
Aal
Anguilla
anguilla
Juli bis
Oktober
Sargassosee
Äsche
Thymallus
thymallus
März bis
Mai
Kieslückensystem
Kiesige bis
feinkiesige
Substrate
Stationäres
Verhalten,
gesellig
lebend
Stark
gefährdet
(2)
Anhang V
der FFHRichtlinie
Bachforelle
Salmo trutta
Oktober bis
Januar
Kieslückensystem
Kiesiger
Untergrund
Stationäres
Verhalten
Ungefährdet
Barbe
Barbus barbus
Mai bis Juli Kiesige
Stellen
Kiesiger
Untergrund
Geselliger
Grundfisch
Vorwarnliste Anhang V
der FFHRichtlinie
Döbel
Squalius
cephalus
April bis
Juni
Steine und
Wasserpflanzen
Steine und
Wasserpflanzen
In der
Jugend
gesellig
Vorwarnliste
Hasel
Leuciscus
leuciscus
März bis
Mai
Sandigkiesige
Stellen
Steine und
Wasserpflanzen
Schwarmfisch
Vorwarnliste
Nase
Chondrostoma
nasus
März bis
April
Kiesige
Stellen
Kiesiger
Untergrund
Gruppenfisch
Vorwarnliste
Quappe
Lota lota
November
bis März
Harter
Untergrund
Steine Ziehen
zum
Laichen in
Gruppen
Vorwarnliste
Zährte
Vimba vimba
Mai bis Juli Flachwasserzonen
Kies oder
Wasserpflanzen
Gesellige
Art
Gefährdet
(3)
Für die Einstufung der Oberflächengewässer sind selbstverständlich auch biologische Parameter
wie Phytoplankton, Makrophyten, Phytobenthos, Makrozoobenthos und die Fischfauna (siehe
auch Anhang V Nr. 1.2 WRRL ) heranzuziehen.
Der „gute“ Zustand der Gewässer ist an den Fischbeständen festzumachen, die in der Artenzusammensetzung
und Abundanz den typischen Fischgemeinschaften entsprechen und deren Altersstruktur
keine gravierenden Störungen aufweist.
Der „gute Gewässerzustand“ der Oberflächengewässer setzt einen guten ökologischen und
guten chemischen Zustand voraus (vgl. Art. 2 Nr. 18 der WRRL ).
Hier muss beachtet werden, dass das genannte Ziel bei künstlichen oder erheblich veränderten
Wasserkörpern nicht gilt, sondern das eines „guten ökologischen Potentials“ (vgl. Art. 4, Abs. 1a
WRRL ). Solche Gewässerkörper sind beispielsweise Kanäle, Hafenbecken, Talsperren, Baggerseen,
Tagebaurestseen.
Als weitere Faktoren für die Bewertung sind Durchgängigkeit, Morphologie und Hydrologie
heranzuziehen (vgl. Anhang V Nr. 1.2.1 WRRL ). Bei den Fließgewässern müssen Längs- und
Querprofil, Sohlenstruktur, Substrat, Uferbereiche, Laufkrümmung und Strömungsgeschwindigkeit
berücksichtigt werden, wenn es um den ökologischen Zustand geht.
Ebenso sind physikalisch-chemische Parameter zu beachten. Hier gilt es, den Gehalt an Sauerstoff,
Phosphor, Nitrat und Salzen sowie synthetischen und nichtsynthetischen Schadstoffen in
Fließgewässern zu überwachen und die Grenzwerte einzuhalten.
In der WRRL wird zu der Fischfauna hinsichtlich eines „sehr guten Zustands“ ausgeführt:
„Zusammensetzung und Abundanz der Arten entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den
Bedingungen bei Abwesenheit störender Einflüsse. Alle typspezifischen störungsempfindlichen
Abb. 9 Ansammlung von Kormoranen
im Stadtgebiet von Gera
im Januar 2006 (Aufn.: H. Ott).
Abb. 10 Vom Kormoran verletzte
Nase. Oft sterben Fische
mit solchen Verletzungen (Aufn.:
K. Schmidt ).
Acta ornithoecologica, Bd. 9, H. 1, 2019 75
Arten sind vorhanden. Die Altersstrukturen der Fischgemeinschaften zeigen kaum Anzeichen
anthropogener Störungen und deuten nicht auf Störungen bei der Fortpflanzung oder Entwicklung
irgendeiner besonderen Art hin.“ Die Aussagen beziehen sich bei allen Zuordnungen der jeweiligen
Zustände auf „anthropogene Störungen“. Bei „mäßigem Zustand“ zeigt „die Altersstruktur
der Fischgemeinschaften […] größere Anzeichen anthropogener Störungen, so dass ein mäßiger
Teil der typspezifischen Arten fehlt oder sehr selten ist.“ Wenn Kormorane in Gewässern durch
Prädation dazu beitragen, dass die gewässerspezifischen Arten (Fische) fehlen oder sehr selten
sind, bleibt dieser Fakt, wie weitere Prädatoren, unberücksichtigt. Würde man der Logik folgen,
wäre das Gewässer als unbefriedigend oder schlecht einzustufen.
Insofern ist es unerheblich, ob anthropogene oder biologische Vorgänge (Prädatoren) auf den
Fischbestand oder besser spezielle Fischarten einwirken. Wäre es nicht ein Gewinn, wenn der
Faktor „Prädation“ reduziert werden könnte? Da es bisher keine effektiven und ökonomisch vertretbaren
Abwehrmaßnahmen gegen Kormorane in den Forellen-, Äschen- und Barbenregionen
des Binnenlandes gibt, bleibt aus derzeitiger Sicht nur eine gewisse Absenkung des Brutbestandes
in einzelnen Ländern Europas. Der Kormoranbestand ist derzeit weder gefährdet, noch besteht
seitens der Jäger jagdliches Interesse an diesem Vogel. Die Abwehrmaßnahmen gegen Kormorane
dürfen aber nicht die einzige praktizierte Maßnahme bleiben.
7. Diskussion
Den Einfluss des Kormorans auf Fischbestände der Forellen-, Äschen- und Barbenregion im Binnenland
haben mehrere Autoren (vgl. z. B. CONR AD et al. 2002, Arge Nister e. V. 2010, KAMMERAD
2015) eindringlich dargestellt. An diesen Fließgewässern ist nunmehr nahezu das ganze
Jahr eine wechselnde Kormoranpräsenz zu beobachten. Bachforellen, Äschen, Barben, Nasen,
Zährten, Hasel, Döbel und gelegentlich Aal sind einem enormen Fraßdruck ausgesetzt, der über
Monate anhält und bei den Äschengewässern einen Bestandsrückgang von 93 bis 99 % der Fischbiomasse
bewirken kann (vgl. BAARS et al. 2001).
Die vorliegenden Beobachtungen belegen, dass bei strengen Wintern eine höhere Kormoranpräsenz
als in milden Wintern an den Flüssen und Bächen des Binnenlandes festzustellen ist. Es
fällt auf, dass die Zeiträume im Sommer oder in wärmeren Wintern, wenn weniger Kormorane
anwesend sind oder festgestellt werden, nicht zur Regenerierung der jeweiligen Fischbestände
ausreichen.
Die Untersuchungen zur Zustandsbestimmung der Gewässer im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie,
die von Fachleuten und nicht von Vertretern der Angelvereine im Auftrag des Staates
durchgeführt werden, bestätigen diese Ergebnisse.
In den oben genannten Gewässerbereichen im Binnenland sind Neubildungen von Brutkolonien
aus den dargelegten Gründen des Fischartenschutzes keinesfalls sinnvoll. Beispielsweise gibt
es in Thüringen derzeit keine Brutplätze des Kormorans. Trotzdem sind einzelne Kormorane an
den genannten Fließgewässern in den Frühjahrs- und Sommermonaten anzutreffen. Hier gilt es
auch, die Verhältnisse in den Schutzgebieten zu prüfen.
In Ostthüringen wurde seit Jahren eine Teichanlage vom NABU übernommen, um den dort auf
Bäumen einer Insel übernachtenden Kormoranen eine „Ablenkfütterung“ anzubieten.
In einem etwa 12 km entfernt befindlichen Fischzuchtbetrieb (Fischteiche) konnte der Fotograf
S. Heidler einen besenderten Kormoran fotografieren (vgl. Abb. 11). Die Auswertung der
Senderdaten ergab, dass der Kormoran täglich zur Nahrungsaufnahme von diesem Schlafplatz
mit unmittelbar vorhandenem Fischteich zum Fischzuchtbetrieb wechselte (S. HEIDLER mündl.
2019). Dieser Fall belegt, dass „Ablenkfütterungen“ für Kormorane eine Wunschvorstellung sind.
Das Vertreiben oder Vergrämen von Kormoranen mit den unterschiedlichen technischen Mitteln
(z. B. Leuchtraketen, Pyrotechnik, Lasergewehre, Gewässerüberspannungen, akustische Signale
u. a.) ist an Fließgewässern nicht zielführend, wie mehrere Beobachtungen aus der Praxis
76 Acta ornithoecologica, Bd. 9, H. 1, 2019
belegen (vgl. auch KELL ER 1996, CONR AD et al. 2002). Diese Methoden der Vergrämung sollten
an Fließgewässern nicht weiter praktiziert werden, da der eindeutige Nachweis ihrer Scheuchwirkungen
auf Kormorane schwer zu erbringen ist und sie für andere Wasservogelarten massive
Störungen bringen können.
Mit den bisherigen Bejagungen des Kormorans, die regelrecht organisiert und von deren Notwendigkeit
Jäger überzeugt werden müssen, sind die Brut- und Rastbestände dieser Vögel nicht
gefährdet.
Kormorane können in der Zeit vom 15. August bis 15. März eines jeden Jahres gejagt werden.
Dies erfordert aber klare staatliche Ausnahmegenehmigungen (siehe Kormoranverordnung). Hier
gilt es, Schutzgebiete, insbesondere internationale und nationale Wasservogelschutzgebiete, von
der Jagd zu verschonen. In den anderen Schutzgebieten mit Fließgewässeranteilen ist zu prüfen,
ob und unter welchen Bedingungen in den Herbst- und Wintermonaten jagdliche Aktivitäten stattfinden
können, ohne dabei die übrigen Wasservögel zu stören.
Oft wird behauptet, aber nicht belegt, dass durch Zuzügler diese Lücken wieder geschlossen
würden.
Das Kormoran-Management muss auf die Bedingungen der regionalen aquatischen Biodiversität
ausgerichtet werden, so dass der Druck von dieser genommen wird. Das ist mit jagdlichen
Maßnahmen sicherlich zu leisten, wenn Jagd als bewusster Arten- und Biodiversitätsschutz praktiziert
wird. Ein lokaler Rückgang von Kormoranen an verschiedenen Gewässern des Binnenlandes
zu den dargelegten Jahreszeiten, bedeutet für die Vögel noch keinerlei Gefährdung.
Unstrittig ist, dass durch die bisherigen Abschüsse lokale Probleme im Artenschutz entschärft
werden konnten.
Natürlich kann ein stärkerer Kormoranbestand seltene oder spezialisierte Fischarten in ihrem
Vorkommen in kurzer Zeit soweit ausdünnen, dass nur noch einzelne, meist aber kleine Fische
auf hunderten von Metern der Gewässerstrecken nachweisbar sind (vgl. z. B. GÖRL ACH &
MÜLL ER 2005, GÖRL ACH & WAGNER 2006, WAGNER et al. 2008).
Die oft geäußerte Meinung, dass die Kormorane durch die Beseitigung von Querbauwerken in
Fließgewässern weniger erfolgreich jagen, ist eine Wunschvorstellung. Beobachtungen belegen,
dass sich ein Trupp von Vögeln teilt und diese sich dann die Fische auf einer Gewässerstrecke
(Bäche und Flüsse) in und gegen die Fließrichtung tauchend und flatternd regelrecht zutreiben.
Anschließend wird der nächste Gewässerabschnitt auf gleiche Weise in Augenschein genommen.
Welche Folgen die Entnahme von Fischen durch die dargelegten Fangaktionen der Kormorane
auf die Alterszusammensetzung der bedrohten Fischpopulationen hat, bleibt unklar. Bei seltenen
Arten kann selbst die Entnahme einzelner Individuen nachhaltige Konsequenzen für den Restbestand
haben.
Es sei mit Nachdruck nochmals betont, dass es landesweit für Vögel ausgewiesene „Vogelschutzgebiete“
gibt. An „Fischschonstrecken“, die gesetzlich festgeschrieben werden und den
Abb. 11 In Polen besenderter Kormoran,
der sich in Thüringen an Teichanlagen
eines Fischzuchtbetriebes bei
Altenburg mehrere Tage aufhielt und
Fische fing (Aufn.: S. heid ler).
Acta ornithoecologica, Bd. 9, H. 1, 2019 77
Schutz der dort vorkommenden Fischarten und des Zoobenthos zum uneingeschränkten Schutzziel
haben, fehlt es weitgehend.
Probleme auszusitzen oder wegzuschauen, ist in der Regel einfacher, aber nicht humaner und
schon keinesfalls hilfreich im Artenschutz.
8. Fazit
Durch den Kormoran sind im Binnenland besonders Fische der Forellen-, Äschen- und Barbenregion
oder weitere autochthone und spezielle Fischarten in Binnenseen gefährdet.
Da eine Reihe von Fischen (vgl. Tab. 3) im Laich-, Ei- und Brutfischstadium an die hochwertigen
Schotterkörper oder ein sauberes Kiessubstrat ökologisch regelrecht gebunden ist, auch wenn
es alters- und artenmäßig Unterschiede gibt, sind diese Fische bereits aufgrund der Veränderungen
im Gewässer (vgl. Tab. 2) bedroht.
Auch in Fließgewässern, wo solche Habitatstrukturen noch weitgehend vorhanden sind und
eine gesicherte Reproduktion der Fische stattfindet, reduzieren Kormorane diese Fischbestände
bis auf wenige Exemplare, wie einschlägige Untersuchungen belegen.
Allein das zeitliche Zusammentreffen von Herbstzug und Überwinterung der Kormorane von
Oktober bis Mitte April an Fließgewässern im Binnenland und beginnender Laichzeit dieser
Fische von Oktober bis Mitte Mai (vgl. auch Tab. 3) bewirkt einen effektiven Eingriff in deren
Populationen. Alle bisherigen Versuche, die fischenden Kormorane von den Fließgewässern fernzuhalten,
blieben erfolglos. Ein effektiver Schutz der Fischfauna in den genannten Fließgewässern
ist ohne Senkung des in das Binnenland einfliegenden Kormoranbestandes nicht möglich.
Es sei mit aller Deutlichkeit darauf verwiesen, dass die derzeit praktizierten Abwehrmaßnahmen
(z. B. Ablenkfütterungen, Einbringen von Totholz in die Gewässer, akustische und optische Vergrämungstechniken,
Entfernen oder Unbrauchbarmachen von Rast- und Schlafplätzen usw.) nicht
zielführend waren.
Eine Bestandsreduktion ist mittelfristig wohl nur erreichbar, wenn Kormorane derzeit im Winterhalbjahr
an den genannten Gewässern erlegt werden. Ferner ist zu prüfen, ob Kormorane im bundesdeutschen
Binnenland, außer denen in den Küstenbereichen und in deren Hinterland, brüten sollten.
Auch der Hinweis auf Vogelprädatoren wie Seeadler (Haliaeetus albicilla), Uhu (Bubo bubo)
und Habicht (Accipiter gentilis) bleibt bei der derzeitigen Bestandsgröße des Kormorans nahezu
wirkungslos. Natürlich kann es auch hier zu weiteren Veränderungen im Nahrungserwerb kommen.
Anders ist das Wirken des Waschbären (Procyon lotor) in Kormorankolonien zu bewerten.
Diese Tiere erklettern die Neststandorte der Vögel auf Bäumen und fressen den Inhalt der Eier
oder die Jungen. Auch die ständige Anwesenheit von Waschbären in den Brutkolonien der Kormorane
kann zu deren Aufgabe führen, wie mehrere Beobachtungen belegen. Ob und welchen
Einfluss dieser oder weitere Prädatoren auf den europäischen Brutbestand des Kormorans haben,
bedarf weiterer Klärung. Hierbei muss natürlich auch bedacht werden, dass der Waschbär für
andere geschützte Arten (z. B. Eulen, Greifvögel, Singvögel, Lurche, Reptilien, Säugetiere, Insekten,
Krebse und Muscheln) ein bestandsbedrohender Prädator ist.
Die deutschen Bundesländer sind für den Vollzug des Artenschutzrechts zuständig und müssen
entscheiden, wann und wie Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Vorschriften erteilt werden
dürfen. Sie können unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 7, Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes
im Einzelfall Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tierarten
zulassen. Dies ist der rechtliche Rahmen für Kormoranverordnungen.
Es muss nicht besonders betont werden, dass dem Kormoran auch weiterhin ein gesetzlicher
Schutz zusteht. Dieser muss jedoch flexibel und auf Länderebene, auch im EU-Raum, gestaltbar
sein. Es kann nicht gewartet werden, bis die Revitalisierung der betreffenden Fließgewässer
erreicht ist, um den möglichen Beweis anzutreten, dass dann Kormorane keinen oder nur einen
geringen Einfluss auf die dortige Fischfauna ausüben.
78 Acta ornithoecologica, Bd. 9, H. 1, 2019
In diesem Zusammenhang sei auch auf eine völlig andere Betrachtung der Vogelschutz- und
der FFH-Richtlinie hingewiesen. Die Vogelschutzrichtlinie hat unter anderem zum Inhalt, für die
im Anhang I genannten Arten besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Auch die FFH-Richtlinie,
die die Arten in bestimmte Anhänge (Anhang I Lebensraumtypen, Anhang II, IV bzw. V)
einteilt, berücksichtigt eine mögliche Ausbreitung und erhebliche Bestandszunahme bei den Arten
nicht. Was muss im internationalen und nationalen Recht passieren, um aktuellen Situationen bei
diesen Arten gerecht zu werden?
Hierfür gibt es inzwischen zahlreiche Belege aus der Tierwelt, wie beispielsweise Kormoran,
Biber, Fischotter und Wolf, die eine bemerkenswerte Zunahme ihrer Bestände verzeichnen. Diese
Möglichkeit der Bestandszunahme sehen die juristischen Richtlinien bisher nicht vor. Es gibt
keine speziellen Bestimmungen oder Formulierungen, die nachträgliche Änderungen in den Vorschriften
zulassen, dass eine flexible Umsetzung in der Praxis ermöglicht wird.
Ein weitblickender Artenschutz muss auch rechtlich berücksichtigen, dass möglicherweise
Arten in ihren Beständen infolge von Schutzmaßnahmen stark anwachsen können. Auch für solche
Fälle muss es rechtlich saubere Lösungsansätze geben, damit der Rechtsstaat sofort handeln kann.
Zusammenfassung
Die Bestandszunahme des Kormorans in Europa ab 1990 hat zu Konflikten zwischen den Anliegen des Vogel-, Fisch- und
Biotopschutzes geführt.
In diesem Beitrag liegt der Schwerpunkt auf der Sicherung der Biodiversität. Es geht um die Erhaltung der Kormoranpopulationen
sowie der jeweiligen Fischpopulationen im mitteleuropäischen Binnenland. Hier sind besonders die Fischarten
des Lebensraumes Forellen-, Äschen- und Barbenregion betroffen.
Ausdrücklich sei festzuhalten, dass Abwehrmaßnahmen nur eine Seite der Medaille sind. Die Revitalisierung der
Fließgewässer, der Schutz dieser vor Pestizideintrag und die Beseitigung aller weiteren genannten Ursachen des Fischrückgangs
müssen mit gleicher Intensität vorangetrieben werden. Gerade weil diese Maßnahmen sehr zeitaufwendig sind,
dürfen sie nicht hinausgeschoben werden. Es gilt Einsichten zu erlangen, dass die Artenschutzprobleme so gelöst werden,
dass auch im Anthropozän keine Art eine andere auslöscht.
Dank
Mein besonderer Dank gilt Herrn Prof. Dr. U. Glutz von Blotzheim für seine Unterstützung, hilfreichen Kommentare und
Hinweise zum Manuskript. Herrn S. Heidler danke ich für die Übermittlung der Beobachtungen und die zur Verfügung
gestellten Bilder.
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Phalacrocorax carbo sinensis: trials with captive birds. – Ardea 83 (1), 123-132.
Zimme rma nn, H. (1987): Kormoran – Phalacrocorax carbo (L., 1758). – In: Klafs & Stübs (Hrsg.): Die Vogelwelt
Mecklenburgs (3. Aufl.). – Jena.
Zimme rma nn, H. (1989): Kormoran und Fischerei in der DDR. – Beitr. Vogelkd. 35, 1/4, 193-198.
Martin Görner
Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e. V.
Thymianweg 25
D – 07745 Jena
E-Mail: ag-artenschutz@freenet.de
Acta ornithoecologica, Bd. 9, H. 1, 2019 87

Herbst an der Nister bei Hirtscheid

Foto Rainer Lemmer

Ein ereignisreiches Jahr liegt nun hinter uns. Ein Jahr, das von einer extremen Trockenheit geprägt war. Wasserstände am Pegel Heimborn von 16-17 cm waren über Monate die Regel. Jeder wird sich fragen: „Wie ist die Nister und ihre Bewohner mit diesen Verhältnissen umgegangen?“

Bei doch einigen Elektrobefischungen, teils für unser Forschungsprojekt, aber auch um Naturvermehrung für Lachse zu suchen, und letztendlich für Renaturierungsprojekte an der oberen Nister, haben wir mit Erstaunen festgestellt, dass der trockene Sommer den Fischbeständen kaum geschadet hat.

Einen exzellenten Jungfischbestand von vielen Arten ohne Fremdbesatz haben wir an den meisten der befischten Stellen angetroffen, ein Zeichen dafür dass sich das Anlegen von Trittsteinen, wie es der Deutsche Rat zu Landespflege schon vor 30 Jahren fordert, aber auch die Wasserrahmenrichtlinie vorsieht, lohnt.

Trittsteine anlegen heißt einen Bereich (hier der Mittellauf bei Stein-Wingert) massiv zu schützen. Das Umweltbundesamt schreibt hierzu: die Fischfauna kann durch bestimmte menschliche Nutzungen wie zum Beispiel Besatz, Entnahme sowie an Land lebenden Räuber in erheblichem Maße beeinflusst sein. Diese Beeinflussung nennen wir Kormoran. Nach wie vor das größte Problem, siehe

Bild vom 2.11.2018

 Vielleicht ein Ratespiel : Wieviel Arten und wieviel Gewicht ?

Hier die Antwort : 33 Jungfische davon schon einige verdaut , 5 Arten , und 120 g Gewicht, ungefähr ein Viertel des täglichen Nahrungsbedarfes des Kormorans.

 

 

 

 

 

Arge Nister auf der MS “ Burgund“

Anfang Juni hatte das Landesamt für Umwelt Rheinland -Pfalz  drei Veranstalter des letztjährigen Bachpatentages als Dankeschön auf das Forschungsschiff des Landes RLP die“MS Burgund “ eingeladen. Da leider die Personenzahl auf dem Schiff begrenzt ist, waren wir mit fünf Arge-Mitgliedern dort. Begrüßt wurden wir von Eva Maria Finsterbusch vom Landesamt für Umweltschutz (LFU), Dr. Erwin Manz vom Umweltministerium RLP und Dr. Joachim Fischer vom LFU sowie der Besatzung der „Burgund “ und Bettina Gies, die für das Landesamt die Bachpatentage durchführte .

Nach einem sehr interessanten Vortrag zum Inventar des rheinland-pfälzischen Rheins ging es an den praktischen Teil. Mithilfe des Greifarms der MS Burgund wurden Sedimentproben vom Rheingrund gehoben und begutachtet. Ein Besuch im Labor des Forschungsschiffes war auf jeden Fall auch interessant, weil dort zumindest durch die Klimaanlage eine angenehme Temperatur herrschte. Zum Abschluss dann noch ein hochintressanter Vortrag von Dr.Fischer zum Klimawandel, der ja auch in den letzten Monaten mit aller Macht zugeschlagen hat. Es war ein wunderschöner und lehrreicher Tag.

Wir von der Arge beim Frühstück

 

Der Vorsitzende im Fachgespräch mit Dr. Manz

 

Auf der Suche nach dem Leben im Rhein

bei dem auch Essen und Trinken nicht zu kurz kam ,ging damit zu Ende ,und für den sich die Arge Nister ganz herzlich beim Landesamt bedankt.

Alle Fotos: Eva Maria Finsterbusch Landesamt für Umweltschutz

Im Labor der MS Burgund

 

Das Leiden der Fische oder das lautlose Sterben unter Wasser?

Seit kurzem fordert die EU-Kommison ihre Mitgliedstaaten auf Maßnahmen zu ergreifen, die Kormoranbestände mit allen Mitteln drastisch auf ein derartiges Maß zu reduzieren, dass einerseits die Bestandserhaltung der Kormorane gegeben ist, aber der Fischschutz wieder mehr in den Focus rückt. Zurecht, wenn man die folgenden Bilder aus der Nister sieht. Die Frage darf und muss berechtigt sein, wieviel Schmerzen verträgt ein Fisch und wie lange braucht er um zu sterben.Was sich sehr gut beobachten lässt ist, dass die verletzten Fische ihren angestammten Schwarm verlassen und sich abgesondert in weniger durchströmte Bereiche des Baches begeben. Wahrscheinlich fehlt ihnen dann die Kraft. Angesichts der letzten Probebefischungen für unser BLE -Projekt entstanden diese Bilder und die Grafik.

Verletzte Nasen – wie lange werden sie zum Sterben brauchen?

Verendete Nase, die im Frühjahr 2017 besendert wurde

Eindeutiger kann der Beweis einer Kormoranverletzung nicht sein

Statistik aus dem Frühjahr 2018, die zeigt in welchem Maße der Kormoran zuschlägt.

Von „schützwürdig“ zu „invasiv“

Beitragsbild: Ende März 2018 in Stein-Wingert, fotografiert von Manfred Fetthauer

Die EU und der Chinesische Kormoran P.C. sinensis; von besonders schutzwürdig zu einer invasiven, gebietsfremden Tierart die der Union sorgen bereitet.

Niemandem der nur etwas Interesse an Natur hat oder funktionierende Sinne wie Sehen, Riechen und Hören besitzt, kann die offensichtlich Zunahme eines Bewohner von Europas Küsten, Seen und Wasserläufen entgangen sein. Von Cabo de Sao Vicente im Südwesten und Lesbos im Südosten bis zum Bottnischen Meerbusen im Norden ist der Chinesische Kormoran Phalacrocorax carbo sinensis (sinensis) immer häufiger gesehen und ist in vielen Gebieten bereits der dominierende Wasservogel. Von wenigen tausend Individuen in 1979 ist die Anzahl mittlerweile heute auf mehrere Millionen Tiere angewachsen.

Wenn es nach den Vogelschutzorganisationen und Behörden geht, ist dies ein beachtlicher Erfolg des Europäischen Vogelschutz und der EU Vogelschutz Richtlinie (79/409/EEC) das sinensis „wieder zurück gekehrt ist nach einer langer Zeit der Verfolgung“.

Wie viele andere die nicht umhin kamen die verheerenden Auswirkungen von sinensis auf die lokale Fischfauna, die abgestorbenen Bäume auf den übel riechenden Nistplätzen und den Ruheplätzen, war ich doch sehr erstaunt über dieses „Rückkehr“ da es überhaupt keine Aufzeichnungen über frühere Nistplätze. In meinem Heimtagebiet, dem Stockholmer Schärengarten, wurden die ersten Nistplätze 1994 dokumentiert. Heute gibt es ungefähr 20 Kolonien mit ungefähr 50.000 Individuen. Erst im August 2002 fiel mir auf „das die eigentlich noch nie hier gewesen waren!“ Dies war der Anfang meiner Versuche, dieses Durcheinander von widersprüchlichen Informationen und Aussagen, die die extrem verwirrenden und aufgeheizten Kormoran Diskussionen in Europa seit ca. 400 Jahren begleiten, zu beseitigen.

In 2008 schrieb ich das Essay „Der Chinesische Kormoran Phalacrocorax carbo sinensis (Blumenbach 1798) ein nicht heimischer Vogel“, in dem ich die Informationen die ich gesammelt hatte zusammen mit einer Übersicht der geschichtlichen Entwicklung und einige Vorschläge für Maßnahmen.

Ich hatte gehofft, dass dieser Bericht mehr Leute motivieren würde sich über die europäische Geschichte von sinensis im Klaren zu werden. Auf mein Essay wurde zuerst mit „ohrenbetäubender Stille“, gefolgt von einer Reihe von kritischen Artikeln von aufgeheizten Vogelschutzaktivisten in Vogel Magazinen und Zeitschriften, reagiert. Beispiele waren, Engström/Wirdheim, Vår Fågelvärld, 2009; Kinzelbach, Der Falke Sonderheft, 2010; Bieke, Die Vogelwelt, 2012; Bieke, Herrmann, Kinzelbach & de Rijk, Die Vogelwelt, 2013; Bieke, Ornis Fennica, 2014; Blomqvist, Österbottens Tidning, 2016; and Philström/Fritzén, OA-Natur, 2017

Zweifellos kann und wird diese Liste noch länger werden. Ich wurde entweder direkt mit Namen erwähnt oder nur indirekt durch meine Schlussfolgerung „dass der Kormoran eine aus China eingeschleppte invasive Art und als solche zu bekämpfen sei” (Beike et al., 2013), welche in Verbindung mit dem Schaden an der Fisch Fauna das Kernthema der Europäischen Kormoran Debatte ist. Nachdem ich die Artikel sorgfältig gelesen und die Referenzen geprüft hatte kommentiere ich diese auf verschiedenste Arten.

Meine Meinung ist und bleibt die das sinensis ein in Europa nicht heimischer Vogel ist. Genauso wenig ergaben meine weiteren Studien irgendeinen wissenschaftlichen Beweis, für vor-mittelalterlichen Brutnachweise von sinensis in Europa.

Es ist durchaus sinnvoll einige der Aussagen in den Artikeln zu kommentieren. Alle Aussagen haben die Unfähigkeit gemeinsam das sie nicht zwischen sinensis und dem natürlich vorkommenden Europäischen Großen Kormoran Phalacrocorax carbo carbo (carbo) unterscheiden. Zum Beispiel wird behauptet, dass subfossile Funde von P.carbo und ältere Informationen von „Vögel die in Kolonien in Bäumen brüten“ und „mehr als 100km von der Küste entfernt brüten“ sinensis sein müssten, da ja der Europäische große Kormoran (carbo) ein „Seevogel der an den Steilküsten an der Küste brütet“, wäre.

Das ist schlichtweg unwissenschaftlicher Unfug! Carbo ist kein „Meeresvogel“ und er zieht es vor, genau wie sinensis, in Bäumen zu nisten benötigt aber vor allem andern Gewässer die reich an Fischen sind und zwar unabhängig vom Salzgehalt des Gewässers.

Nach der letzten Eiszeit war carbo über große Teile Europas verbreitet, brütet aber heute hauptsächlich an unzugänglichen Küstenabschnitten von Frankreich, Großbritanien und Island. Mit ein Hauptgrund dafür war, das die Jungvögel schon seit der Steinzeit, ein wichtiger Bestandteil als Nahrungsquelle für den Menschen waren und deshalb auch eine der häufigsten gefundenen Vogelarten bei Archäologischen Ausgrabungen waren.

Unabhängig davon wo aus in Europa man sich das historische Vorkommen von sinensis anschaut endet die Spur im mittelalterlichen Holland. Zeitgleich mit dem Beginn des „Goldenen Zeitalters“ und dem sich rapide ausdehnenden Welthandel mit exotischen Pflanzen und Tieren.

Schon als im frühen 1600 Jahrhundert sich die ersten frei lebenden sinensis Kolonien in den Gewässern bei Rotterdam etablierten, beobachten die lokalen Fischer schnell die negativen Auswirkungen und leiteten Gegenmaßnahmen ein, unter dem Protest der Vogelschutz Aktivisten zu dieser Zeit. Seit dem frühen 1600 Jahrhundert bis Mitte des 1700 Jahrhunderts gibt es lediglich Aufzeichnungen von frei lebenden Kolonien in Holland und angrenzenden Ländern. Die erste größere Ausbreitungswelle erfolgt in den frühen 1800 über Deutschland und Dänemark nach Scania und Blekinge im südlichen Schweden.

Die meisten dieser Kolonien wurden dann so gründlich ausgerottet, so dass die Verbreitung in den 1900ern nur noch auf Holland und ein paar Vorkommen in Deutschland und Polen reduziert war und von den frühen 1970ern an wurde sinensis zugleich als „verfolgt und bedroht“ eingestuft.

Einige der führenden Ornithologen, der frühen 1990er Jahre, waren durch das plötzliche Erscheinen von einer erheblich kleineren Art des Kormoran als der wohlbekannte Europäische Große Kormoran (carbo), irritiert. Für J.A. and J.F. Naumann (1842) was es ein „Mysterium“; und auch C.L. Brehm (1824) konnte ebenfalls die Taxonomie nicht vollständig klären und ordnete die Art aber als Carbo nahe, ein und gab ihr den Unterart Beinamen „subcormoranus“.

Ein ähnlicher Ansatz wurde von S. Nilsson (1835) verfolgt, der ihm den Beinamen “medius” gab. Fast ein Jahrhundert später führten andere führende Ornithologen, wie z.b. E. Lönnberg (1915) and E. Hartert (1916), weiterführende taxonomische Untersuchungen zu den Unterschieden zwischen carbo und sinensis (subcormoranus/medius) durch und stellten fest das die Unterschiede signifikant waren aber dem damaligen Zeitgeist entsprechend, ordneten sie sinensis einer Unterart des Großen Kormoran (P.carbo) zu.

Die Taxonomie und Nomenklatur von sinensis bedarf einer gründlichen Überarbeitung und carbo und sinensis werden mit hoher Wahrscheinlichkeit, wie S. Nilsson (1858) schrieb, “beweisen das es 2 verschiedene Arten“ sind; eine Meinung die viele andere wie z.b. Alström (1985) und Kinzelbach (2010) auch vertreten.

Obwohl man sagen muss, dass der Unterart Beinamen sinensis gut gewählt scheint, da die ersten wissenschaftlichen Beschreibungen von Mlikovsky (2011) Staunton (1796) zugeschrieben und der Typen Fundort im November 1793 für “Pelecanus sinensis dem Weishan See in der Provinz Shandong in China (c.35°00’N, 116°50’E) werden.

Selbstverständlich ist der wissenschaftliche Name oder der Typen Fundort kein Beweis dafür das sinensis aus China stammt, aber die korrekt Bezeichnung sollte in der Tat entsprechend der volkstümlichen Bezeichnung, Chinesischer Kormoran lauten.

Die ersten Berichte über sinensis in Europa fallen zufällig mit dem am Anfang des 1600 Jahrhunderts schnell florierenden und genauso schnell wieder vergehendem Interesse am Fischen mit abgerichteten Kormoranen am englischen und Französischen Hof zusammen.

Die Holländer waren lange Europas führende Falkner und lieferten gegen enorme Summen, ausgebildete Jagdvögel unterschiedlicher Arten an die Aristokratie.

Die Chinesische Methode der Kormoranfischerei, war im gebildeten Europa, schon lange wohl bekannt. Der Vater der Europäischen Ornithologie, „Der Universalgelehrte” Conrad Gesner, schrieb in der „Historia Animalium Aves” (1555) des französischen Mönchs Odoric von Pordenone, das dieser während seiner Reise nach China im 1300 Jahrhundert mit eigenen Augen die Kormoranfischerei mit trainierten Kormoranen gesehen hatte.

Für viele hundert Jahre war dieses Buch ein ornithologisches Standardwerk und wurde von vielen anderen Autoren zitiert oder kopiert. Sogar Linnaies, wie viele andere auch, beschreibt diese Methode in “De usu avium” (1765), und sorgte damit für weitere aufregende Kapitel bei den geschichtlichen Erzählungen über sinensis.

Das die Vogelschutz Aktivisten, geblendet durch ihre Liebe zu den Vögeln, von je her immer sinensis fanatisch gegen Angler und anderen Betroffenen verteidigt haben ist nicht gut, aber letztendlich, auch nicht überraschend. Schlecht ist allerdings, das BirdLife Europe und seine Organisationen mit vielen kompetenten Ornithologen, aktiv, sinensis geschützt haben ohne überhaupt über dessen Europäische Geschichte nachzudenken.

Am allerschlimmsten ist aber, wie schlecht die Europäische Kommission und die nationalen Naturschutz Organisationen, mit dem Problem umgehen. Letztendlich sind sie ja verantwortlich für den durch sinensis angerichteten und aufgelaufenen Schaden von mehreren Milliarden Euro; primär durch Schäden an der Biodiversität und Fisch Fauna und sekundär durch die Schäden für die Fischerei und anderer Beeinträchtigungen von für den ländlichen Raum relevanten Aktivitäten.

Der Schaden ist mittlerweile so beträchtlich und offensichtlich, so das nun sogar die Fischereiforschung dies in größerem Ausmaß beziffern kann, zum Beispiel Jepsen et al. (2014) und Ovegård (2017). Es ist richtig, dass bei Einführung der Vogelschutz Richtlinie in 1979, sinensis als gefährdet galt, die gesamte Population in West Europa bestand aus ein paar tausend Vögeln in einigen Kolonien.

Das Taxon “5. Phalacrocorax carbo sinensis Cormorant (Kontinentale Rasse)” mit in den Annex 1 “von Wildvögeln die heimisch innerhalb der Mitgliedsstaaten im Europäischen Territorium vorkommen“ aufzunehmen die spezielle Schutzmaßnahmen erfordern kann man durchaus als eine vernünftige Entscheidung ansehen.

Das Problem ist aber, dass es nicht einen einzigen wissenschaftlichen Beweis für die Aussage der Kommission gibt, das sinensis, natürlich, in den EU Mitgliedsstaaten, vorkommt!

Als Ergebnis der Vogelschutzrichtlinie und der EU Erweiterung hat sich die Anzahl der sinensis in weniger als 20 Jahren auf mehrere hundert tausend Vögel erhöht, was dann dazu führte das „die Europäische Kommission entschieden hat den Europäischen Großen Kormoran (Phalacrocorax carbo sinensis) aus Annex I der Wild Vogelschutz Richtlinie (IP/97/718) zu entfernen“.

Dies war eine Entscheidung von geringfügiger Bedeutung und trotz der Möglichkeit von sogenannten Ausnahmeregelungen blieb der Schutz von sinensis so stark, dass keine sinnvollen Aktivitäten im Rahmen der EU Richtlinie möglich waren. Innerhalb des Dokumentes verwendet die Kommission nicht mehr das korrekte Taxon P.c.sinensis sondern vielmehr die allgemeinere Bezeichnung „großer Kormoran“ oder einfach nur „der Kormoran“. Dies ist eine gezielte Desinformation und eine fortgesetzten Verweigerung der Tatsache das es sinensis und nicht carbo ist der sich, als ein direktes Ergebnis der Inkompetenz und der Fehler der Kommission, von einer lediglich fremden Art in 1979 zu einer invasiven Art in 1997 bis hin zu einem richtigen Problem für die Union in 2017 entwickelt hat.

Die Millionen von sinensis die man heute in Europa vorfindet vermehren sich unvermindert und verbreiten sich weiter in neuen, geeigneten Lebensräumen innerhalb der EU und in den benachbarten Ländern. Immer mehr Kolonien entstehen in der Schweiz, Norwegen und den östlichen Ländern und jeden Herbst gibt es in Nord Afrika von Marocco bis nach Agypten und auch in Israel eine Invasion aus Horden von überwinternden sinesis.

Anstelle wissenschaftlicher Analysen zur Ursache des wachsenden Schadens durch sinensis an der Umwelt Europas zu verstehen, finanziert die Kommission Desinformation Projekte um ein wissenschaftliches Problem in einen „Konflikt zwischen Kormoranen, Anglern und der Fischerei“ zu verwandeln. REDCAFE 2003 und INTERCAFE 2004/8-12 und das neueste das 2011 auf der EU Kormoran Plattform erschienene „CorMan“ Projekt (Nachhaltiges Management von Kormoranpopulationen), (englisch “theCORMAN project” Sustainable Management of Cormorant Populations) sind alles Beispiele für die Verleugnung von gravierenden Tatsachen und des mangelhaften Urteilsvermögen der Kommission.

Diese Projekte haben ungebrochenen Erfolg gehabt die sinensis Kern Themen zu vermeiden und andauernd alle berechtigten Einwände abzuweisen. Sie behaupten, dass es nicht möglich wäre irgendwelche größeren Schäden zu beweisen und das die Anzahl abnehmen wird – was ebenfalls einige Medien kritiklos seit 1979 berichten.

Trotz allem darf dieses umweltpolitische Fiasko nicht mehr so weiter gehen und noch schlimmer werden. Zumindest ist jetzt sogar die Kommission aufgewacht und hat den Schaden, der durch nicht heimische Arten an der Europäischen Umwelt verursacht wird, erkannt und hat zumindest formal die Voraussetzungen für umfassende Maßnahmen geschaffen.

Die EU Verordnung 1143/2014 des Europäischen Parlamentes über die Prävention und das Management der Einschleppung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten liefert die rechtliche Grundlage für die Verhütung bzw. Verminderung und Verhinderung der negativen Effekte von invasiven gebietsfremden Arten und ermöglicht das gemeinsame bekämpfen bestimmter Arten von denen man weiß das diese eine große Gefahr für die Biodiversität der Europäischen Gemeinschaft darstellen.

Auf der Liste der invasiven gebietsfremden Arten die die Kommission als Grund zur Besorgnis sieht und die sie 2016 veröffentlichte sind schon 3 Vögel aufgeführt. Die Glanzkrähe (Corvus splendens), die Schwarzkopfruderente (Oxyura jamaicensis) und der heilige Afrikanische Ibis (Threskiornis aethiopicus).

Es ist den Naturschutzbehörden der Mitgliedsstaaten vorbehalten weitere Arten vorzuschlagen und es ist sehr wahrscheinlich das die Nilgans (Alopochen aegyptiaca) 2017 auch mit in die Liste aufgenommen wird.

Es ist daher vollkommen selbstverständlich, dass P.C. sinensis ebenfalls eine transparente und unabhängige wissenschaftliche Bewertung auf Basis der gleichen Kriterien durch das Wissenschaftliche Forum zu invasiven gebietsfremden Arten (E03276) erhalten sollte. Der Schaden den sinensis der Natur und der Umwelt in Europa bereits zugefügt hat ist wesentlich größer als der Schaden den die anderen 4 Vögel auf der Liste, zusammen, verursacht haben! Dass die Kommission aber 5die Initiative für so eine Bewertung ergreift ist höchst unwahrscheinlich.

Selbstverständlich haben aber alle EU Bürger das Recht zu verlangen das dieses Thema von den zuständigen Behörden in den jeweiligen Mitgliedsländern untersucht wir. In Schweden ist das die Schwedische Umweltschutzbehörde. Schweden hat eine ganz besondere Verantwortung da in Schweden die größte Zahl nistender Sinensis in ganz Europa und vielleicht sogar in der ganzen Welt vorkommen.

Die Tatsache das der Phalacrocorax carbo sinensis einen gigantischen negativen Einfluss auf die Europäische Biodiversität und die Wirtschaft hat erfüllt ohne jeden Zweifel und in jedem Falle die Kriterien für eine sofortige Aufnahme auf die Liste der invasiven gebietsfremden Arten die die Kommission als Grund zur Besorgnis sieht. Hier ist große Dringlichkeit geboten!

Der Schaden an der Europäischen Umwelt und die Kosten für die betroffenen Industrien werden Tag für Tag in unverminderter Geschwindigkeit weiter ansteigen. Früher oder später müssen die Kosten die aus den Versäumnissen der Kommission entstanden sind bezahlt werden – und diese Rechnung wird natürlich, wie immer, den EU Bürgern präsentiert.

Stavsudda, Schweden, 31 März 2017

Christer Olburs

Übersetzung ins Deutsche am 26.03.2018 Rainer Lemmer

„INTASAQUA 2019“

Am 9. und am 16.2.2018  hatte die Arge Nister in Helmeroth und in Astert zu Informtionsveranstaltungen zu dem neuen Projekt „Intasaqua“ eingeladen. Was Dr. Carola Winkelmann von der Universität Koblenz /Landau,  Linda Bödger und Roger Best von den jeweiligen Unteren Wasserbehörden, Kreisverwaltung Altenkirchen und Westerwaldkreis sowie den Vorsitzenden der Arge Nister überraschte, dass sich doch sehr viele Gemeindebürger auch mit ihrem Gewässer der Nister indentifizieren und anwesend waren.

Was aber bedeudet nun das Wort Intasaqua? Für fast alle großen Naturschutzverbände endet der Naturschutz an der Gewässeröberfläche. Der Gedanke, dass gerade die Fliessgewässer die Lebensadern im Naturhaushalt sind, ist zum größten Teil verloren gegangen – auch das Wissen um die Arten, die darin leben und leben müssen, weil durch sie die Selbstreingungskraft des Gewässers erhalten bleibt. Genau hier setzt das neue Projekt an. Integrativer Artenschutz, der auf den Gewässergrund und teilweise noch tiefer ins Kiesbett geht. Die Nister, die teilweise noch eine hohe Artenvielfalt an Verantwortungsarten des Bundesamtes für Naturschutzes hat, bietet sich auch hier für die Forschung an; was fehlt ist die Artenmenge.

Durch die Bachbegradigungen der 60 Jahre verlorengegangene Lebensräume wieder zu aktivieren, auch die Erkenntnisse aus dem laufenden BLE-Forschungs-Projekt mit einfließen zu lassen, sollen die Ziele sein. Man hat in Deutschland sehr viel Geld in die Renaturierung der Gewässer gesteckt, aber der Erfolg hält sich in Grenzen. Offene Fragen, wie geht man das Thema „Kormoran “ an, den es früher nie an den Mittelgebirgsbächen gegeben hat, der aber Fische wie  Nase und Barb , die Schlüsselfunktionen im Ökosystem Fließgewässer darstellen, fast komplett ausgerottet hat, müssen beanwortet werden. Wie schaffen wir es, die Sedimenteinträge zu reduzieren? Auch an der Phosphatlimitierung muss gearbeitet werden. Das vom Bundesamt für Naturschutz, dem Land Rheinland-Pfalz, den Landkreisen Altenkirchen und Westerwald sowie den anliegenden Verbandsgemeinden geförderte Projekt „Intasaqua“ soll und wird ein Vorzeigemodell sein .  Im Nistervertrag   haben sich das Land,  die Kommunen sowie  der Naturschutz freiwillig

unter unter anderem auch dazu verpflichtet, ihren Teil zur Rettung der Fluss- und Bachmuschel beizutragen. In den kommenden Jahren wird es darauf ankommen, ob und wann der Entwurf  „FFH Gebiet Nistertal /Kroppacher Schweiz “ umgesetzt wird, auch eine Grundlage fürs Gelingen.

Viele offene Fragen – was aber unglaublich Hoffnung macht, dass die Anlieger vor Ort mitgehen und ihre Erfahrungen von früher einbringen. Aus diesem Grund werden in den kommenden Wochen Begehungen vor Ort stattfinden und es wird weitere Infoveranstaltungen in den Nisteranliegergemeinden geben.